Rennefahrt .:. Grundzuege der bernischen Rechtsgeschichte

Rennefahrt, Hermann, Grundzüge der bernischen Rechtsgeschichte. Bern: Stämpfli, 1928-1936. 4 Teile in 2 Bänden. Unbeschriftete private Halbleinenbände. Grossoktav.
* Abhandlungen zum schweizerischen Recht; N. F.; H. 34 66, 81 und 114. - Gebräunt.

Rennefahrt Hermann | Helvetica | Schweiz | Bernensia | Jurisprudenz | Rechtswissenschaft


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Der äussere Anlass zur Abfassung der vorliegenden Grundzüge lag in der Wahrnehmung, dass zum Studium der bernischen Rechtsgeschichte gegenwärtig kein für den Studenten brauchbares Werk besteht. Die « Geschichte des eidgenössischen Freistaates Bern » (6 Bände, 1838-1840) von Anton von Tillier, bietet allgemeine, nicht Rechtsgeschichte. Stettlers Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Bern (1845) und die aus dem Nachlass J. Leuenbergers 1873 gesainmelten « Studien über bernische Rechtsgeschichte» sind in vielen Teilen als veraltet zu bezeichnen. Die Untersuchungen M. von Stürlers und Ed. von Wattenwyls sind auch im zweitgenannten Werk noch wenig benutzt. Und doch sind für die bernische Rechtsgeschichte noch heute wertvoll die Werke von Ed. von Wattenwyl von Diessbach, besonders seine Geschichte der Stadt und Landschaft Bern (1. Band 1867, 2. Band 1872) als Fortsetzung der Geschichte der alten Landschaft Bern L. Wurstembergers (1862) ; ferner J. Schnells und M. v. Stürlers Ubersicht der ältern Rechtsquellen des Kantons Bern (1871) Seither sind eine Anzahl trefflicher Einzeluntersuchungen erschienen, die hiernach ausgiebig benutzt worden sind. So vor allem Karl Geisers Geschichte der bernischen Verfassung 1191-1471 (1888) , die der gleiche Verfasser in der Festschritt zur VII. Säkularfeier der Gründung Berns (1891) bis zur französischen Revolution fortgeführt hat («Die Verfas-sung des alten Bern ») .


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